
Für meine Kinder Marian, Sidonie & Laura.
#euremamihateuchimmerlieb #mariansidonielaura
Hier jetzt einige Antworten auf häufig gestellte Fragen:
1. Wie kam das Jugendamt überhaupt auf euch?
Wir hatten damals ein schwieriges Jahr in der Familie.
Ich war eine junge Mutter, wollte alles richtig machen und hatte niemanden, der mir praktisch zeigte, wie man das mit einem Neugeborenen macht – vom Stillen bis zum Wickeln.
Meine Mutter arbeitete Vollzeit im Gesundheitsministerium, auch die andere Oma war noch berufstätig, und ich fühlte mich oft allein mit meinen Fragen.
Auf Anraten meiner Mutter wandte ich mich an die Frühen Hilfen, um Unterstützung zu bekommen.
Dort erklärte man mir, dass sie mir nur helfen könnten, wenn sie eine Meldung an die Kinder- und Jugendhilfe machen – dann würde ich angeblich regelmäßig Familienhilfe bekommen, die mir praktisch hilft.
Ich dachte damals, das sei eine Formalität.
Erst später habe ich verstanden, dass es sich dabei um eine Gefährdungsmeldung handelte – die erste von drei, die es braucht, um eine Kindesabnahme zu rechtfertigen.
Statt mit Hilfe reagierte das Jugendamt von Anfang an mit Kontrolle.
2. Was hat die Kinder- und Jugendhilfe als Grund für die Kindesabnahme angegeben?
Diese Frage ist schwer kurz zu beantworten, weil sie sich im Laufe der Zeit verändert hat.
Bei der eigentlichen Abnahme – ohne richterlichen Beschluss – wurde als Grund angegeben, es bestehe „Gefahr im Verzug“ wegen einer Überforderung im Wochenbett mit Zwillingen.
Das war wenige Wochen nach der Geburt, in einer Phase, in der viele Mütter Unterstützung brauchen.
Später, als dieser akute Anlass nicht mehr haltbar war, wurde der Fall auf eine völlig andere Ebene verlagert.
Plötzlich war von psychologischen und psychiatrischen Gründen die Rede.
Mehrere Gutachten, die dagegen sprachen, wurden ignoriert, bis schließlich jemand gefunden wurde, der die gewünschte Interpretation bestätigte.
So entstand Schritt für Schritt ein Konstrukt aus vielen kleinen Vorwürfen –
nichts davon gravierend oder bewiesen, aber in der Summe so gestaltet, dass man sich kaum dagegen wehren kann.
Wir hören von vielen anderen Familien, dass das offenbar eine gängige Vorgehensweise ist.
3. Was machen die Kindesväter eigentlich?
Diese Frage hören viele Betroffene – und sie wirkt für uns fast absurd.
Denn wer einmal erlebt hat, wie das System funktioniert, weiß:
Es gibt nicht viel, was ein Vater tun kann, wenn einmal eine Kindesabnahme eingeleitet wurde.
Auch Väter werden von der Kinder- und Jugendhilfe durch denselben Gatsch gezogen.
Kleine Fehler oder ganz normale Alltagssituationen werden plötzlich zu großen Vorwürfen aufgeblasen.
Aus „Er hat ein Wochenende bei seiner Familie übernachtet“ wird „Der Vater ist unzuverlässig“ –
aus „Er trinkt gelegentlich ein Bier“ wird „Der Vater hat ein Alkoholproblem“.
Viele stellen sich vor, ein Vater könne einfach handeln, eingreifen oder das System zur Rechenschaft ziehen.
In der Realität ist all das nicht möglich.
Was ein Vater tun kann, ist:
nicht gegen die Mutter arbeiten,
als Familie zusammenhalten,
finanzielle Mittel für Gutachten und Anwälte aufbringen,
und durchhalten, solange es nötig ist.
Das Allerwichtigste ist Zusammenhalt –
denn das System trennt Familien oft nicht nur äußerlich, sondern auch innerlich.
Kinder werden nicht ohne Grund abgenommen?
Es gibt gute und es gibt schlechte Gründe..
4. Warum nehmt ihr euch nicht einfach einen guten Anwalt –
dann hättet ihr eure Kinder doch längst zurück?
Das ist eine der häufigsten und zugleich schmerzhaftesten Fragen.
Denn so einfach ist es leider nicht.
Selbst der beste, teuerste oder erfahrenste Anwalt kann die Kinder nicht einfach „zurückholen“.
Die Kinder- und Jugendhilfe gilt in Österreich als hoheitliche Autorität.
Was sie sagt, hat für Gerichte großes Gewicht – oft mehr als die Aussagen oder Beweise der Eltern.
Ein Anwalt kann zwar Anträge einbringen, doch bei Obsorge- und Kindesabnahmeverfahren gilt das Außerstreitverfahren.
Das bedeutet:
Der Richter muss keine Beweise würdigen, muss keine persönliche Anhörung durchführen und kann nach eigenem Ermessen entscheiden, welche Informationen er überhaupt berücksichtigt.
Das führt dazu, dass Familien oft jahrelang kämpfen, ohne je wirklich gehört zu werden.
Und während die Kinder- und Jugendhilfe mit Steuergeldern unbegrenzt Anträge stellen kann,
stehen Eltern vor Anwaltskosten von durchschnittlich 30.000 bis 150.000 Euro pro Jahr –
je nach Verfahren und Gutachten.
Viele Betroffene verlieren in diesem Kampf alles: Ersparnisse, Eigentum, Arbeitsfähigkeit und Kraft.
Denn nach einer Kindesabnahme ist man psychisch angeschlagen – und trotzdem gezwungen, weiterzuzahlen, um überhaupt Chancen zu behalten.
Es ist eine Illusion zu glauben, man könne sich einfach „freiklagen“.
Das System ist darauf ausgelegt, dass Eltern unterliegen,
nicht weil sie Unrecht haben,
sondern weil sie finanziell, emotional und strukturell chancenlos sind.
5. „Kinder werden doch nicht ohne Grund abgenommen – irgendwas muss da doch gewesen sein.“
Das hören Betroffene am häufigsten.
Und ja – es gibt Gründe. Aber nicht jene, die man erwartet.
Es sind keine Fälle von Gewalt oder Verwahrlosung, wie viele glauben.
Es sind oft banale Konflikte, Missverständnisse oder Meinungsverschiedenheiten, die dann zu einem behördlichen Eingriff führen.
Eine Mutter verlor ihr Kind, weil sie in der Schule trotz mehrfacher Aufforderung weiterhin selbst gebackene Schoko-Dinkelmuffins als Jause mitgab.
Die Pädagogin wollte Apfelspalten.
Weil sich die Mutter nicht unterordnete, folgte eine Meldung – und schließlich eine Abnahme.
Eine andere Mutter hatte ein zweijähriges Kind mit Entwicklungsverzögerung.
Statt das Kind therapeutisch zu unterstützen, warf man ihr vor, sie selbst sei schuld an der Verzögerung.
Das Jugendamt nahm daraufhin das gesunde Baby, ließ aber das behinderte Kind bei ihr.
Und in meinem eigenen Fall war der Grund eine angebliche Überforderung im Wochenbett –
ein Zustand, der jede Mutter nach einer Zwillingsgeburt nachvollziehen kann,
und der eigentlich Hilfsbedarf, nicht Gefährdung bedeutet.
Solche Fälle zeigen, dass das Problem nicht die Eltern, sondern ein System voller Fehlanreize ist:
Pflegefamilien und Einrichtungen bekommen hohe Förderungen pro aufgenommenem Kind,
während Familienunterstützung kaum finanziert wird.
Heime müssen belegt werden, Pflegeplätze müssen gefüllt werden – das schafft Druck, Entscheidungen zu rechtfertigen.
Die Mütter in Österreich sind in den letzten zehn Jahren nicht schlechter geworden.
Aber die Zahl der Kindesabnahmen ist stark gestiegen.
Die Frage ist also nicht: „Was haben die Eltern getan?“,
sondern: „Warum nimmt der Staat heute so viel mehr Kinder weg als früher – und wem nützt das?“
6. Wann war die Abnahme und was habt ihr seither getan?
Die Abnahme meiner drei Kinder erfolgte am 21. Dezember 2022, nur drei Tage vor Weihnachten.
Offiziell wurde sie mit „Überforderung im Wochenbett“ begründet.
Der Einsatz kam für uns völlig überraschend und war für alle Beteiligten traumatisch –
ich stand gerade mit meinen beiden Zwillingen in der Wohnung, als plötzlich mehrere Sozialarbeiter:innen und Polizist:innen erschienen.
Keiner der Anwesenden prüfte damals, ob die Kinder vorübergehend bei den Vätern, bei den Großmüttern oder bei anderen Angehörigen bleiben könnten.
Stattdessen wurden sie sofort in Pflegefamilien gebracht.
Für uns war das ein Schock, der die Familie bis heute prägt.
Meine Mutter, die sich zu dieser Zeit liebevoll und palliativ um meine schwerkranke Großmutter kümmerte, hat in dieser Phase zusätzlich enorme Belastung erlebt –
meine Großmutter, um die sie sich damals so aufopfernd gekümmert hat, ist inzwischen verstorben.
Ich selbst habe daraufhin den Verein „Kindesabnahme - Unterstützung Betroffener“ gegründet, weil ich erkannt habe, dass ich mit dieser Erfahrung nicht allein bin.
Seitdem melden sich Mütter und Väter aus ganz Österreich, Deutschland und der Schweiz – viele berichten von ähnlichen Abläufen und fast identischen Formulierungen in ihren Akten.
Diese Vielzahl gleichartiger Fälle wirft Fragen auf:
Warum häufen sich Kindesabnahmen vor Feiertagen?
Warum werden familiäre Alternativen so selten geprüft?
Und warum ähneln sich die Begründungen in so vielen Fällen?
Ich kämpfe seither nicht nur um meine eigenen Kinder, sondern auch darum, dass diese Fragen endlich öffentlich gestellt werden.
7. Warum kooperierst du nicht einfach mit der Kinder- und Jugendhilfe – dann kämen die Kinder doch zurück?
Diese Frage klingt logisch – ist aber in der Realität nicht so einfach.
Denn nach einer Kindesabnahme ist die Kinder- und Jugendhilfe nicht mehr Helferin, sondern Verfahrensgegnerin.
Sie hat Berichte geschrieben, in denen steht, dass die Familie „gefährdend“ sei und die Kinder „um jeden Preis“ gerettet werden müssten.
Wie soll man mit jemandem „kooperieren“, der einen öffentlich als Gefahr für die eigenen Kinder darstellt?
Das Dilemma, in dem sich Eltern danach befinden, ist psychologisch bekannt – es nennt sich Double Bind:
Egal, wie man reagiert, man verliert.
Wenn man sagt: „Ja, Sie haben recht, ich bin überfordert, ich war eine schlechte Mutter,“ gilt man als einsichtig – aber man bestätigt zugleich die Rechtfertigung der Abnahme.
Wenn man sagt: „Nein, so war es nicht, Sie haben übertrieben und Gesetze verletzt,“ gilt man als uneinsichtig, unkooperativ und problematisch.
So entsteht eine Situation, in der jede Antwort gegen einen verwendet werden kann.
Man hat nur dann „Kooperationschancen“, wenn man die eigene Vernichtung als berechtigt akzeptiert.
Hinzu kommt: Viele Eltern berichten, dass gerade die frühere Offenheit und Kooperation – das ehrliche Reden über Sorgen oder Schwächen –
dem Jugendamt überhaupt erst die Grundlage geliefert hat, um eine Gefährdung zu behaupten.
Das Vertrauen, das man anfangs hatte, wurde missbraucht.
Wie soll man nach einer solchen Erfahrung weiter „kooperieren“?
Kooperation kann nur dort funktionieren, wo Vertrauen, Fairness und gegenseitiger Respekt bestehen.
Wer jedoch erlebt hat, dass genau diese Haltung zur Zerstörung der Familie geführt hat,
kann und darf das nicht mehr blind wiederholen.
8. Wo sind deine Kinder jetzt?
Nach der Abnahme wurden meine drei Kinder voneinander getrennt.
Der Sohn wurde in die Obhut eines männlichen Pflegepaars,
meine eineiigen Zwillingsmädchen in die eines weiblichen Pflegepaars gegeben.
Beide Paare leben in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften.
Ich erwähne das, weil es viele Menschen überrascht –
nicht aus Ablehnung gegenüber homosexuellen Pflegeeltern,
sondern weil es zeigt, wie weitreichend und gezielt die Entscheidungen über Pflegeplatzierungen getroffen werden.
Seit der gesetzlichen Öffnung für gleichgeschlechtliche Pflegeeltern im Jahr 2018 gibt es mehr Bewerbungen für Pflegekinder –
und das ist grundsätzlich positiv.
Aber wenn steigende Anfragen zu steigenden Abnahmen führen,
dann entsteht ein ernstes ethisches Problem.
Ich darf meine Kinder heute nur einmal im Monat für eine Stunde sehen,
unter Aufsicht und Protokollführung durch Personen, die ihre Eindrücke an das Gericht weiterleiten.
Nach drei Jahren völlig vorfallsloser Kontakte wäre eine Rückkehr zu normalem Familienkontakt längst gerechtfertigt.
Doch das System hält an Kontrolle fest –
auch dort, wo sie längst nicht mehr dem Kindeswohl dient.
Was ein Vater tun kann, ist:
nicht gegen die Mutter arbeiten,
als Familie zusammenhalten,
finanzielle Mittel für Gutachten und Anwälte aufbringen,
und durchhalten, solange es nötig ist.
Das Allerwichtigste ist Zusammenhalt –
denn das System trennt Familien oft nicht nur äußerlich, sondern auch innerlich.
"Eingriffe in das familiäre Zusammenleben dürfen nur erfolgen, wenn das Kindeswohl nicht anders sichergestellt werden kann."
§26 Abs. 1 Bundes - Kinder und Jugendhilfegesetz