Heute Abnahme- morgen arbeitssuchend

Wird einer Mutter das Kind abgenommen und sei es der kleinste Säugling- so hat sie sich am Folgetag beim Arbeitgeber oder AMS zu melden. 

Also heute stillst du deine Kinder noch, erleidest den Schock deines Lebens wenn sie abgenommen werden - Am nächsten Tag gehörst du rechtmäßig schon wieder an deinen Arbeitsplatz beziehungsweise zum AMS.

Weder hat ein Richter zu diesem Zeitpunkt die Abnahme für zulässig erklärt, noch hat eine Verhandlung stattgefunden.

Die Abnahme selbst ist nicht einmal noch rechtlich abgeklärt.

 

Arbeitspensum- Kindesabnahme

 

Nach einer Abnahme, also wenn man wirklich etwas tut um das wieder in Ordnung zu bringen, dann hat man bei all den Terminen ja gar keine Zeit, schon gar nicht die Nerven, ordentlich arbeiten zu gehen.

Schuldig oder nicht schuldig, eine komplette Rabenmutter gewesen zu sein, mental fähig einen Job professionell nachzugehen, ist eine Illusion. 

Jeder, der ein bisserl ein Herz im Leibe hat, wird das verstehen.

Eine liebende Mutter, die von ihren größten Schätzen getrennt wird, die ist vorerst arbeitsunfähig, aber eben nicht völlig, denn immer wieder dazwischen findet sie Kraft oder schöpft Ideen, wie sie das Ruder herumreißen könnte. 

Immer wieder während des Verfahrens kommen Rückschläge auf sie zu.

Folgenschwere Rückschläge, sehr wichtige Termine.

Es ist ein ständiges Gefühlschaos zwischen Hoffnung, Leid und Ohnmacht.

 

Gegebene Terminverpflichtungen

 

  • Vor allem muss/darf sie, wenn sie ihre Sache ernst nimmt, zum einen den wöchentlichen Kindesbesuchstermin wahrnehmen, (dieser Termin wird vom RAP vorgeschlagen und ist zu akzeptieren.)
  • zum anderen, kann sie herlaufen und spätestens jetzt beginnen Psychiater, Psychologen, Gutachter, Therapeuten, Anwälte, Kinderpsychologen, Freunde, Bekannte, Seelsorger, Hebammen, usw.  zu informieren und nach Unterstützung zu suchen.
  • Die Auflagen seitens der Kinder und Jugendhilfe sind aufwendig und einzuhalten.
  • Sie wird sich an Vereine wenden, an viele verschiedene Help-Lines und Hilfsorganisationen
  • Viele wird sie nicht sofort erreichen, sie wird zurückgerufen, sie muss verfügbar sein.
  • Sie muss das ganze geplante Kinderprogramm, Kurse und Ausflüge absagen.
  • Es kommen Emails rein, es werden hilfesuchende Emails geschrieben, es kommen die Antworten, die auch beantwortet werden wollen und und und...
  • Es kommen Gerichtsbeschlüsse, Darstellungen herein, diese müssen mit Gegendarstellungen beantwortet werden, dazu vom Gegner die Gegengegendarstellung und so weiter.
  • Familiengerichtstermine, Interaktionsbeobachtungen, Erziehungsfähigkeitsgutachtentermine.

 

Das ist ein enormer Druck. Leidensdruck. Während sie in einem Schockzustand ist.

In tiefster Trauer um ihre Kinder.

 

Andere Gedanken als; "Was kann ich tun, wen könnte ich anrufen, wer könnte helfen oder eine Idee haben, wie geht es meinen Kindern, dieser Anruf könnte wichtig sein und alles ändern." hat sie nicht.

Sie trauert und sie kämpft.

Wo ist da noch Platz für eine Arbeitsstelle, frage ich mich in so einem verrückten Leben?

Und man muss ja, wenn man sich um eine Arbeitsstelle bemüht, die problematische Situation bekanntgeben, das ist ja keine Lappalie.

Auch arbeitsrechtlich, es ist Pflicht.

Wer stellt einen denn unter diesen Umständen ein?

Welche Qualität von Arbeitsstelle darf man sich da erwarten?

Und sagt man nichts, erlebt der Arbeitgeber vielleicht einen Monat nach der Einstellung einer zarten 53kg Frau sein blaues Wunder. Die Verhandlung findet statt, ihr werden die Kinder zugesprochen und sie ist wie ein Funke weg - in Karenz. 

WOW. Oder?

Daher schlage ich vor, wir denken darüber nach, was mit Müttern nach einer Kindesabnahme passieren kann.

 

Reformidee

Eine Idee wäre, die Karenz beizubehalten mit einem Zwischenglied "Sonderfalllösung", solange bis ein Gerichturteil vorliegt. 

Und dann die ordentliche normale Karenz weiterführen, falls der Mutter die Kinder zugesprochen werden.

Sie sollte die Zeit bekommen sich ordentlich vor den Behörden verteidigen und mit den Vorwürfen auseinandersetzen zu können.

 

Falls sie keine guten Chancen für einen Einstieg in die Arbeitswelt hat, sie wahrscheinlich Mindestsicherung über das AMS bezieht, die Höhe der gegebenen Bezüge sind nicht unähnlich dem Karenzgeld, dann kann es in Betracht gezogen werden ihr die Möglichkeit zu geben sich ganz den vor Gericht zu erbringenden Erfordernissen zu widmen. 

Stattdessen wird ihr angeraten Bewerbungen zu schreiben, oder einen Kurs zu besuchen.

Oder ein spezielle Regelung beim AMS wäre auch möglich, allerdings in einem Ausmaß, dass es der Mutter möglich macht, die kindesfallspezifischen notwendigen Agenden prioritär zu behandeln und für diese vollumfänglich erreichbar ist. Sich für 8 Arbeitsstellen innerhalb von 8 Tagen bewerben zu müssen ohne aktuellen Lebenslauf und mit so geschwollenen Augen, dass man kaum ein Bewerbungsfoto zustande bekommt, ist fast schon böswillig. 

Bitte sehr, nur solange bis ein Richter eben entscheidet, das es zurecht geschah.

Zudem, möchte man am Verhandlungstag auch nicht vorgeworfen bekommen, man hätte keine Zeit für Kinder weil man ja arbeitet. 

 

Familienwohnung erhalten

Ja, eine Mutter mit mehreren kleinen Kindern wohnt zumeist in einer Wohnung die groß genug für alle ist.

Also Pro Kopf ein Raum. Jedenfalls aber ist eine Familienwohnung weitaus größer und teurer als ein Einpersonenhaushalt. Auch werden Wohnungen die "unterbelegt" sind nicht von Wohnförderungen getragen.

Auch in solchen Ausnahmefällen nicht,

Die Kinder werden also abgenommen, ob es zurecht oder zu unrecht geschah, weiß ja ein halbes Jahr oder ganzes Jahr lang keiner. Der Prozessweg und die Anforderungen, Erhebungen, Evaluierungen die VOR einer Abnahme (aus welchen Gründen auch immer) nicht stattgefunden haben dann eben danach/während der Abnahme gemacht werden müssen! Dies um eine Entscheidung treffen zu können die dem Wohle des Kindes /der Kinder gedeihlich ist.

Teil der "Sonderlösung" müsste daher auch die Deckung der Kosten für die Familienwohnung bis zu einer endgültigen Entscheidung beinhalten.

Ein Schreiben vom Sozialamt, 430 Euro für den Monat nach der Abnahme, seien zumutbar, ist unzumutbar. Es ist nicht verwunderlich, dass Mütter, ihren Kindern beraubt in der Obdachlosigkeit enden.

Das Sozialgeld sollte die benötigten Kosten der Mutter solange decken, bis entschieden wurde, was weiter passiert. Die Mutter muss den IST-Zustand aufrecht erhalten können. Sie muss doch dafür sorgen, dass ihr und ihren Kindern eine Wohnung zur Verfügung steht, für den Fall, dass sie zurückkommen.

Sie muss zudem Nahrung und notwendigste Artikel kaufen können.

All das ist mit 430 Euro für einen Monat nicht möglich.

Auch 850 Euro im Monat reichen da nicht. Und mit 1050 kann es vielleicht gelingen.

Die Rechnung sollte also bis 3 Monate nach der Verhandlung (im Falle eines Abspruches der Erziehungsfähigkeit) lauten: 

Kosten der Familienwohnung + Strom + Heizung + 450 Euro Lebensminimum + 30 Euro Internet/Telefon (weil ohne kann man gleich aufgeben) = Mindesteinkommen für Sonderfälle

 

Kostenlose Therapie (Traumatherapie)

In den meisten Fällen ohnehin Auflage vom Jugendamt z.B. weil die Mutter "psychisch" wirkt (Wer aber nicht wenn Fremde derart in dein Leben eingreifen und es zu bestimmen suchen).

Sollte es eine faire Lösung geben.

Spezielle Therapie maßgeschneidert auf die Bedürfnisse Betroffener.

Kostenfrei und niederschwellig.

Aber vor Allem - nicht von "Freunden" der Gegenseite!

 

Die Familienwohnung erhalten:

Werden einer Mutter welche drei Kinder hatte, alle Kinder abgenommen, so sitzt diese alleine in einer Familienwohnung- welche mit dem Einkommen einer Einzelperson bezahlt werden muss.

Ja, eine Mutter mit mehreren kleinen Kindern wohnt zumeist in einer Wohnung die groß genug für alle ist.

Wenn nicht, gibt es ja auch wieder Ärger.

Aber gehen wir mal davon aus, sie konnte sich um passenden Wohnraum kümmern, die Wohnung ist groß genug für alle gewesen.

Die Kinder werden also abgenommen, ob es zurecht oder zu unrecht geschah, weiß ja ein halbes Jahr lang keiner, weil nicht viel weitergeht.

Teil der "Sonderlösung" müsste daher auch die Deckung der Kosten für die Familienwohnung beinhalten.

Ein Schreiben vom Sozialamt, 430 Euro für den Monat nach der Abnahme, seien zumutbar, ist unzumutbar.

Das Sozialgeld sollte die benötigten Kosten der Mutter solange decken, bis entschieden wurde, was weiter passiert. Die Mutter muss den IST-Zustand aufrecht erhalten können. Sie muss doch dafür sorgen, dass ihr und ihren Kindern eine Wohnung zur Verfügung steht, für den Fall, dass sie zurückkommen.

Sie muss zudem Nahrung und notwendigste Artikel kaufen können.

All das ist mit 430 Euro für einen Monat nicht möglich.

Auch 850 Euro im Monat reichen da nicht.

Die Rechnung sollte also bis 3 Monate nach der Verhandlung (im Falle eines Abspruches der Erziehungsfähigkeit) lauten: 

Kosten der Familienwohnung + Strom + Heizung + 450 Euro Lebensminimum + 30 Euro Internet/Telefon (weil ohne kann man gleich aufgeben) = Mindesteinkommen für Sonderfälle

 

 

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