
"Kinder und Jugendhilfe und private Träger sind wechselseitig aufeinander angewiesen
- so kann keine Kontrolle stattfinden."
Ass.-Prof. Mag. Dr. Barbara Beclin
Juristin am Institut für Zivilrecht der Universität Wien
Im Falter Podcast zum Falter mit Jürgen Klatzer dem Investigationsjournalisten zum SOS Kinderdorf Skandal
"Kinder werden viel zu früh abgenommen" Ass.-Prof. Mag. Dr. Barbara Beclin
In der FALTER-Radio-Folge über institutionelle Gewalt und Missbrauch, wird kritisch analysiert
- die derzeitigen Strukturen rund um Fremdunterbringung, Kindesabnahmen und Kontrolle
Eine zentrale Linie ist dabei die Frage, wer Einrichtungen tatsächlich kontrolliert
– und ob diese Kontrolle in der Praxis wirksam ist.
Frau Ass.-Prof. Mag. Dr. Barbara Beclin stellt die Kinder- und Jugendhilfe als Kontrollinstanz kritisch in Frage und formuliert es pointiert: „Warum ist die Kinder- und Jugendhilfe schon einmal der ganz falsche Kontrollator dieser Heime?“
Ihre Begründung ist ein strukturelles Näheverhältnis: „…weil die ein starkes Nahverhältnis mit allen Trägern der Unterbringung der Fremdunterbringung von Kindern haben.“ Sie beschreibt, dass beide Seiten eng verwoben seien: „Die arbeiten ja ganz eng mit denen zusammen.
Sie sind auch in gewisser Weise wechselseitig aufeinander angewiesen“ und die Kinder- und Jugendhilfe „befüllt, sozusagen die Einrichtungen“, die teils von privaten Trägern geführt werden.
In diesem Zusammenhang wird auch eine wirtschaftliche Logik angesprochen, die Druck erzeugen könne: „…wenn wir (Heime) nicht zu 97 % permanent befüllt sind, dann rentiert sich das nicht.“
Daraus ergibt sich, so die Aussage, ein „starker Pull Effekt“.
Auch die Art der Kontrolle wird kritisiert.
Ass.-Prof. Mag. Dr. Barbara Beclin sagt dazu ausdrücklich:
„Die Kinder und Jugendhilfe macht eigentlich nur angemeldete Besuche in den Einrichtungen.“
Das ist ein gravierender Mangel: „Also das ist ja schon einmal ein Riesen Missstand. So kontrolliert man nicht.“
Als Gegenpol wird die Volksanwaltschaft genannt, die unangekündigt kontrolliert, aber ohne Durchgriffsrechte bleibt.
Ass.-Prof. Mag. Dr. Barbara Beclin fasst das so zusammen: „Die Volksanwaltschaft geht unangemeldet hin, hat aber wiederum überhaupt nicht die Macht, etwas zu ändern.“ Zwar würden Missstände dokumentiert und gemeldet – „…an die Landtage… und an den Nationalrat“ – doch: „Aber dann ändert sich wieder nichts, weil die Volksanwaltschaft keine Befugnisse hat.“
Damit entsteht in der Darstellung ein System, in dem zwar Berichte existieren, aber Konsequenzen ausbleiben.
Besonders kritisch werden außerdem rechtsstaatliche Schutzmechanismen rund um Kindesabnahmen und Unterbringung bewertet.
„Wir müssen uns vorstellen, das ist kein rechtsstaatliches Verfahren.“
Als konkrete Defizite benennt sie etwa mangelnde Akteneinsicht und fehlende wirksame Verfahrensherrschaft der Gerichte: „Es gibt keine Akteneinsicht…“ und bei Gericht sehe man, „dass das Gericht nicht Herr des Verfahrens ist“ und „fachliche Stellungnahmen… vom Jugendamt“ übernehme.
Ass.-Prof. Mag. Dr. Barbara Beclin betont die faktische Machtkonzentration: „D.h. hier ist eine wahnsinnige Macht… beim Jugendamt, die gehört dort weg.“ In ihrer Darstellung müssten Gerichte „amtswegig“ kontrollieren, nicht erst dann, wenn Eltern es finanziell schaffen, zu prozessieren: „…die Gerichte müssten amtswegig… kontrollieren… und… regelmäßig evaluiert werden, ob das noch notwendig ist.“ Gleichzeitig wird erwähnt, dass das Kind im Verfahren nach ihrer Darstellung vor allem von der Kinder- und Jugendhilfe gehört werde: „…das Kind [wird] nur von der Kinder und Jugendhilfe überhaupt befragt… nicht vom Gericht.“
Ein weiterer Schwerpunkt des Podcasts ist das Kontaktrecht als Schutzfaktor
– insbesondere für Kinder in Fremdunterbringung.
Kontakte sind ausdrücklich als menschenrechtlich gesichert Ass.-Prof. Mag. Dr. Barbara Beclin kritisiert, dass dieses Recht in der Praxis massiv verletzt werde: „…zu denen das Kind ein menschenrechtlich verbrieftes Kontaktrecht hat… und dieses Kontaktrecht wird schwerst verletzt.“
Sie fordert sehr praktische Mindeststandards:
„Es müsste überall einen Besuchsraum geben.“ Und sie beschreibt ein System, in dem es für Eltern oder Bezugspersonen oft unmöglich sei, überhaupt Einblick zu erhalten: „…komplett gemauert… Es ist nicht möglich, in das Zimmer vorzudringen, in dem das eigene Kind lebt.“
In der Folge würden Kinder isoliert: „…dennoch werden diese Kinder ganz oft… regelrecht isoliert.“ Als Konsequenz schlägt sie ein klar geregeltes Besuchssystem vor: „…wo Personen die unverdächtig sind, sich einfach anmelden und jeden Tag zu einer bestimmten Zeit die Kinder besuchen können.“ Für Kinder ohne Besuch fordert sie staatliche Verantwortung, Vertrauenspersonen zu organisieren: „…wenn Kinder wirklich von niemanden besucht werden… Freiwillige gesucht werden…“ und betont: „Dieses Kontaktrecht ist ein Menschenrecht. Es muss nur umgesetzt werden.“
Auch zur Rolle von Pflegeeltern wird im Podcast ein klarer Punkt gesetzt:
Pflegeverhältnisse dürften nicht zur faktischen „Ersatzadoption“ werden, sondern müssten den Kontakt zur Herkunftsfamilie sichern.
„Diese Pflegeeltern müssten verpflichtet sein, den Kontakt zur leiblichen Familie zu ermöglichen.“
Und sie stellt ausdrücklich klar: „…es ist auch Pflegeeltern zumutbar, dass sie einen regelmäßigen Kontakt mit den leiblichen Eltern zum Wohl des Kindes pflegen.“ Dieser Kontakt wird außerdem als Schutz gegen Missstände verstanden: „…das würde sehr viel Missbrauch vorbeugen.“
Zusätzlich wird betont, dass der Kindeswille ernst genommen werden müsse:
„…wenn dann offensichtlich wird… dass ein Kind… nichts anderes lieber will als wieder nach Hause… dann sollte man… auf den Kindeswillen… hören.“
Die Frage der Ressourcenverteilung als systemischer Faktor:
Es wird zu viel Geld in Fremdunterbringung gesteckt und zu wenig in Hilfe in der Familie.
Sie nennt dazu eine konkrete Größenordnung: „…rund 95 % ihres Budgets… für Fremdunterbringung… und nur 5 % landen in den Familien.“
Gleichzeitig werde das mildere Mittel nicht konsequent ausgeschöpft:
„…obwohl der Staat verpflichtet ist präventiv gelinderen Mittel vorher anzuwenden…“
und: „Die Kinder werden viel zu früh abgenommen.“
Als Beispiel für wirksame Prävention wird ein Projekt erwähnt, das Abnahmen drastisch reduziert habe, aber beendet worden sei: „Intensive Krisenarbeit… kurz vor einer Kindesabnahme…“ und dort seien statt vieler Abnahmen „nur noch zwei“ Fälle geblieben – doch: „…es wurde eingestellt.“
Dieser Podcast-Ausschnitt zeichnet damit ein deutlich kritisches Bild:
- von Kontrollstrukturen, die entweder zu nah am System seien oder ohne Durchgriff blieben;
- von rechtsstaatlichen Schutzlücken im Verfahren; und von Kontakt- und Rückführungslogiken, die in der Praxis nicht ausreichend abgesichert würden.
"Da schaut nicht nur Einer Weg, da werden Missstände scheinbar bewusst weitergeführt."
Ass.-Prof. Mag. Dr. Barbara Beclin im Falter Interview


"Das Jugendamt verfügt in der Praxis über einen Macht und Ermessungsspielraum,
der gesetzlich nicht vorgesehen ist, kaum kontrolliert wird und regelmäßig zu rechtswidrigen, unverhältnismäßigen und langfristig schädlichen Eingriffen in das Familienleben führt."
UniProf. Mmag. Dr. Barbara Beclin
“Die gesetzlichen Bestimmungen bei Kindesabnahme sind nicht ausreichend, und es herrscht Behördenwillkür”
Dr. Martin Preslmyr
Rechtsanwalt


„Bei Kindesabnahmen wird gemauert, es gibt kein formales Verwaltungsverfahren und keine Rechtsmittel. Das hat System ist nicht rechtsstaatlich.“
Dr. Michael Hasenöhrl
Rechtsanwalt