Kindeswohl als Vorwand – ein System ohne wirksame Kontrolle

 

Behörden betonen, Kindesabnahmen seien das letzte Mittel.

Die Zahlen zeigen jedoch: 

  • Familienunterstützung findet kaum statt, während Fremdunterbringung dominiert.
  • In Wien endet der überwiegende Teil der Verfahren nicht mit Hilfe
  • sondern mit Herausnahme des Kindes.
  • Entscheidungsmacht ohne rechtsstaatliche Kontrolle

 

ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, entscheidet faktisch das Jugendamt allein.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Beweis - Kinder und Jugenhilfestatistik - 2024

 

Die Aussage von Frau Hertha Staffa (Pressesprecherin der Kinder und Jugendhilfe Wien):

 

"...Ansonsten ist unser Ziel, diese Zahl (Abnahmen) möglichst niedrig zu halten, weil wir wissen, was für ein Einschnitt in das Leben der Kinder ist, und viel zu investieren in die Betreuung der Eltern und die Unterstützung der Eltern, dass die Kinder Zuhause bleiben können."  

hiermit ist faktisch &belegt eine Unwahrheit bewiesen!

 

Denn in Wien stehen 

91,3% Abnahmen 

- zu 8,7% Unterstützung der Erziehung. 

(Aussage Minute 03:17 -Abbendum Doku - Oben angeheftet.)

 

Es gibt kein vollwertiges Verwaltungsverfahren, keine effektiven Rechtsmittel,

keine zeitnahe gerichtliche Kontrolle.

 

Akteneinsicht wird oft verweigert oder verzögert.

 

 

Kontaktabbruch als Methode

Nach der Abnahme werden Eltern-Kind-Kontakte stark eingeschränkt.

 

Kurze, überwachte Besuchstermine haben System.

Ziel ist häufig Entfremdung, um dauerhafte Fremdunterbringung zu stabilisieren.

 

Hohe Kosten, geringe Transparenz

Für fremduntergebrachte Kinder werden rund 7.000 Euro pro Monat veranschlagt.

 

Zusätzlich tragen Eltern:

  • Unterhalt,
  • Gerichts- und Anwaltskosten,
  • Gutachten,
  • kostenpflichtige Besuchsbegleitung.

Niemand legt offen, wofür diese Mittel konkret verwendet werden.

 

 

Ein lukratives Netzwerk/NGOs

Rund um Kindesabnahmen ist ein Geflecht aus freien Trägern entstanden: Heime, Pflegeeltern, Besuchsbegleiter, Beratungsstellen, Gutachter.

Der Begriff „Kindeswohl“ legitimiert ein System,

in dem viele verdienen – außer den betroffenen Familien.

 

 

Regionale Willkür

Die Wahrscheinlichkeit einer Fremdunterbringung unterscheidet sich massiv je nach Bundesland.

In Wien und der Steiermark ist sie deutlich höher als in Tirol.

Rechtsstaatliche Gleichbehandlung existiert faktisch nicht.

 

 

Gleichbleibende Zahlen – falscher Erfolg

Dass die Zahl fremduntergebrachter Kinder bleibt seit Jahren gleich,

belegt keinen Erfolg.

 

Es fehlen entscheidende Daten:

  • Wie viele Kinder jährlich neu abgenommen werden,
  • wie viele rückgeführt werden,
  • wie viele durch Volljährigkeit oder Auslandsunterbringung aus dem System verschwinden.

Ohne diese Zahlen ist jede Erfolgsbehauptung haltlos.

 

 

Kontrolle versagt
Die Kinder- und Jugendhilfe:

  • nimmt Kinder ab,
  • platziert sie,
  • kontrolliert die Einrichtungen,
  • arbeitet mit denselben Trägern eng zusammen.

Unabhängige Kontrolle findet kaum statt.

In der Wirtschaft nennt man es vertikale Integration.

Abnahme statt Hilfe

Zwei Recherchen – ein strukturelles Muster

Was NEWS (2018) und FALTER (2024) zeigen

Zwei voneinander unabhängige journalistische Recherchen 

– ein Einzelfallbericht im NEWS und eine umfassende Investigativrecherche des FALTER 

– zeichnen ein übereinstimmendes Bild struktureller Probleme entlang der gesamten Eingriffskette der Kinder- und Jugendhilfe: von der Kindesabnahme bis zur Fremdunterbringung fehlt es an Kontrolle.

 

1. Kindesabnahme: 

unklare Gefährdung, geringe Kontrolle

(Quelle: NEWS 2018)

Der NEWS-Artikel schildert detailliert den Fall eines einjährigen Kindes, das vom Wiener Jugendamt (MA 11) ohne vorherigen Richterbeschluss und binnen weniger Minuten aus der Familie genommen wurde. Grundlage war eine „hochgradig unklare und in ihrer Gesamtheit uneinschätzbare Gefährdungsvermutung“, wie die Behörde selbst erklärte.

Gleichzeitig zeigt der Artikel, dass die interne Aktenlage der MA 11 das Kind wiederholt als

„gepflegt“, „fröhlich“ und „ohne Hinweis auf Vernachlässigung oder Misshandlung“ beschrieb.

Trotzdem kam es zur Abnahme.

Der Wiener Familienanwalt Michael Hasenöhrl kritisiert in diesem Zusammenhang ein strukturelles Problem:

„Bei Kindesabnahmen wird gemauert, es gibt kein formales Verwaltungsverfahren, keine Rechtsmittel. Das hat System und ist nicht rechtsstaatlich.“

Akteneinsicht sei oft erschwert oder werde verweigert, Kontakte stark eingeschränkt.

Barbara Beclin, Familienrechtlerin und damalige Vertreterin der Liste Pilz, spricht von einem grundsätzlichen Defizit:

„Es ist ein Bereich, in dem die Rechtsstaatlichkeit versagt.“

Sie weist darauf hin, dass besonders arme Familien, Alleinerzieherinnen, junge Mütter und ausländische Familien von frühen und unverhältnismäßigen Eingriffen betroffen seien 

– nicht primär wegen Gewalt, sondern wegen Überforderung, Armut oder mangelnder Kooperation.

 

2. Fremdunterbringung: 

Kontrolle versagt auch nach der Abnahme

(Quelle: FALTER-Investigativrecherche)

Die FALTER-Recherche von Jürgen Platzer und Matthias Winterer geht einen Schritt weiter: 

Sie untersucht, was nach der Abnahme geschieht 

– insbesondere in Einrichtungen wie dem SOS-Kinderdorf.

 

Der FALTER spricht von einer „Chronologie eines Totalversagens“ und kritisiert explizit die Rolle der Kinder- und Jugendhilfe als Aufsichts- und Kontrollinstanz.

Die Kinderschutzorganisation wird mit den Worten zitiert, es handle sich um „gravierende Struktur- und Aufsichtsprobleme“.

Zwar betonen Träger und Behörden laut FALTER nach außen verbindliche Qualitätsstandards und externe Fachaufsicht, doch frühere Landesbedienstete erklärten gegenüber dem Medium, man hätte viel früher eingreifen können und müssen. Auch die weisungsfreie Kinder- und Jugendanwältin des Landes Kärnten bestätigte laut FALTER, dass die Problemlage nicht völlig unbekannt gewesen sei – zugleich sei das System jedoch „verschlossen“ gewesen.

Der FALTER beschreibt zudem einen "Vertuschungskult", in dem Hinweise nicht zu wirksamen Konsequenzen führten, obwohl die Kinder- und Jugendhilfe formell für Kontrolle und Aufsicht zuständig war.

 

3. Ein gemeinsames Muster

Zusammengenommen zeigen beide Recherchen dasselbe strukturelle Problem 

– an zwei unterschiedlichen Stellen des Systems:

NEWS dokumentiert, dass bereits bei der Kindesabnahme mit unklaren Kriterien, geringer Transparenz und schwachem Rechtsschutz gearbeitet wird.

FALTER zeigt, dass nach der Abnahme, bei der Fremdunterbringung, Aufsicht und Kontrolle ebenfalls versagen 

– trotz formeller Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe.

 

In beiden Fällen liegt die Verantwortung bei derselben staatlichen Struktur:

der Kinder- und Jugendhilfe, die

1. Abnahmen veranlasst,

2. Unterbringungsplätze auswählt und befüllt,

3. und zugleich die Einrichtungen kontrollieren soll.

 

4. Politische Reaktionen und Reformforderungen

Als Reaktion auf diese Missstände fordern Barbara Beclin und Maria Stern Reformen.

Im NEWS-Artikel betont Stern:

„Armut darf kein Grund für Kindesabnahmen sein.“

Und weiter:

„Ich finde es wirklich absurd, dass der Staat nichts gegen Kinderarmut tut, aber die Menschen dann dafür bestraft, indem er ihnen – den Anschein hat es – die Kinder dafür abnimmt.“

 

Einordnung

Beide Artikel 

– unabhängig voneinander entstanden, mit unterschiedlichem Fokus 

– legen nahe, dass nicht nur einzelne Fehlentscheidungen, sondern strukturelle Defizite bestehen:

unzureichende Prüfung vor der Abnahme und unzureichende Kontrolle nach der Abnahme.

Diese Verbindung macht sichtbar, dass es sich nicht um isolierte Einzelfälle, sondern um systemische Schwachstellen handelt, die von Experten, Juristen und investigativen Medien seit Jahren benannt werden.


 

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